Statement zum berechneten Grundsteuerhebesatz

Die Grundsteuerreform geht in die Endphase!

 

Nachdem das Land Hessen und die Finanzämter schon 95% der Grundsteuerbescheide versendet haben, hat das Land nun eine Berechnung veröffentlicht, sodass die Kommunen die Aufkommensneutralität erzielen können.

 

Die Aufkommensneutralität ist ein Versprechen von Bundes- und Landesebene, sodass nach der Grundsteuerreform die Kommunen dieselben Einnahmen haben wie davor. Dafür muss der Grundsteuerhebesatz angepasst werden. In jedem Fall wird es dazu führen, dass manche Bürger mehrbelastet werden und andere weniger zahlen. Dies hängt mit der Umstellung des Berechnungsverfahrens zusammen.

 

Für die Gemeinde Bad Emstal wurde für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 687 % errechnet. Dies ist der höchste Wert für den Landkreis Kassel.

 

Was sagt das über die finanzielle Lage im Vergleich zu den anderen Kommunen des Landkreises Kassel aus?

 

Wenig. Wie am Berechnungsverfahren deutlich geworden ist, hängt die Höhe der Grundsteuer in einer Kommune von der Anzahl der Gebäude, der Fläche des Grundstücks, der Fläche der Gebäude und der Lage des Gebäudes innerhalb der Gemeinde (dem Bodenrichtwert) ab. All diese Faktoren sind in den jeweiligen Kommunen sehr unterschiedlich.

 

Was sagt der errechnete Wert im Vergleich zur aktuellen Höhe des Hebesatzes von 950% aus?

 

Da sich die Anzahl der Gebäude in unserer Gemeinde nicht verändert hat, kann man Rückschlüsse aus der Berechnung des Landes ziehen. So sind die Messbeträge der Grundstücke in Bad Emstal im Schnitt höher berechnet worden als vor der Reform. Dies scheint für viele Gemeinden im ländlichen Raum zu gelten, während große Städte wie Frankfurt den Hebesatz sogar erhöhen müssen, da die Messbeträge niedriger berechnet wurden.

 

Wie geht es nun weiter? 

 

Die Gemeindevertretung entscheidet am Ende über die Höhe des Grundsteuerhebesatzes. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung die Empfehlung des Landes Hessen umzusetzen. Die Gestaltung der Finanzen der Gemeinde Bad Emstal liegt bei uns.

 

Ob die Aufkommensneutralität umgesetzt werden kann, wird bei der Aufstellung des Haushalts 2025 ersichtlich werden. Wir müssen aber ehrlich zueinander sein:

  • Die Aufkommensneutralität wurde von Politikern versprochen, die nicht in der Verantwortung stehen, diese auch umzusetzen. Hierzu hätten die Kommunen anders finanziell ausgestattet werden müssen.
  • Die Verantwortung liegt bei den Kommunalpolitikern, denen nur allzu oft die Hände gebunden sind. Beispielsweise kommen auf uns aufgrund der Erhöhung der Kreisumlage im nächsten Jahr Mehrkosten von 800.000 Euro zu. 


Ihr Daniel Rudenko
Gewählter Bürgermeister – Voller Einsatz für Bad Emstal!