Grundsteuerhebesatz beschlossen: 950 %
Sehr geehrte Mandatsträger,
liebe Mitbürger,
die Grundsteuerreform steht nun kurz vor der Vollendung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2019 das bisherige System zur Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, tritt nun zum 1. Januar 2025 ein neues Gesetz in Kraft und dieses ist ein echter Systembruch.
Auf die ganze Historie, das neue Gesetz und die Berechnung der Messbeträge möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen, da wir am kommenden Dienstag um 19 Uhr in der Sporthalle Balhorn eine Informationsveranstaltung hierzu veranstalten. Stattdessen werde ich ausführlich darüber sprechen, warum wir uns heute mit diesem Thema auseinandersetzen.
Zunächst will ich vorab klarstellen: Wir müssen heute eine Entscheidung treffen. Mit diesem Systembruch, dem Übergang auf eine neue Grundsteuer können wir auf der Grundlage des alten, verfassungswidrigen Systems keine Grundsteuer erheben. Wenn wir also heute keine Entscheidung treffen, dann können wir keine Grundsteuerbescheide verschicken und folglich keine Einnahmen generieren. Dies schränkt die Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde erheblich ein.
Wir müssen somit die Gretchenfrage beantworten: „Wie hast Du’s mit dem Hebesatz?“ Der Gemeindevorstand hat hierbei den Vorschlag gemacht, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bei der aktuellen Höhe von 950 Prozent zu belassen und der Grund für diese Empfehlung an die Gemeindevertretung ist wirklich vielseitig.
Erstens halten wir es für essentiell, dass ein Grundsteuerhebesatz nicht willkürlich, sondern erklärbar angesetzt wird und es gibt beim Übergang auf das neue System zwei Hebesätze, die erklärbar sind: Der aktuelle Hebesatz und die Hebesatzempfehlung des Landes Hessen.
Den aktuellen Hebesatz kann man damit rechtfertigen, dass sich die Bürger schon darauf einstellen konnten. Mit Versendung des neuen Messbetrags wurde den Bürgern mitgeteilt, wie hoch die Grundsteuer sein wird, wenn der Hebesatz beibehalten wird. Damit geht eine Transparenz einher.
Die Hebesatzempfehlung des Landes Hessen ist ebenfalls erklärbar, aber steht auf wackligen Beinen. Vor dem Hintergrund des Versprechens der Aufkommensneutralität hat das Land Hessen mit einer Künstlichen Intelligenz der Universität Kassel einen idealen Hebesatz für die Grundsteuer A und B berechnet, sodass wir dieselben Einnahmen durch die Grundsteuer erzielen wie vor der Reform. Für die Grundsteuer B liegt diese Empfehlung des Landes bei 725 Prozent. Übrigens wurde die Empfehlung nach nur zwei Monaten nach oben korrigiert. Dies erweckt zunächst kein Vertrauen, aber es geht noch weiter.
Aufkommensneutralität ist ein Versprechen, das Bundes- und Landespolitik ausgesprochen haben. Wenn man ein Versprechen abgibt, dann sollte man sich aber auch darum bemühen, es einzuhalten. Hierfür hätte man die Kommunen finanziell in die Lage versetzen müssen, die Aufkommensneutralität umzusetzen. Das hat man nicht getan, sondern stattdessen auf die kommunale Selbstverwaltung verwiesen und die Verantwortung für das eigene Versprechen auf die Mandatsträger vor Ort abgeschoben. Zusätzlich dazu habe ich die Gemeindevertretung im September über die Einschätzung unserer Aufsichtsbehörde informiert. Die Aufsichtsbehörde, die dem Innenministerium untersteht, sagt ganz klar: Aufkommensneutralität ist eine Absichtserklärung, ein ausgeglichener Haushalt ist Gesetz. Um mal etwas biblisch zu werden: „Denn wo dein Schatz ist, da ist auch dein Herz.“ Die Aussage der Aufsichtsbehörde beweist doch, dass das Herz des Landes Hessen nicht bei der Aufkommensneutralität liegt. Ansonsten wäre die Aufkommensneutralität Gesetz geworden und die Kommunen in die Lage versetzt worden, dies umzusetzen.
Weiterhin ist Aufkommensneutralität ein Begriff, der die Komplexität des Systems gänzlich verkennt. Einkommensneutralität hätte das Ziel sein müssen. Wenn wir nämlich unseren Hebesatz auf 725 Prozent senken, dann erhalten wir über den Kommunalen Finanzausgleich weniger Mittel. Wir hätten also unterm Strich weniger auf dem Gemeindekonto. An dieser Stelle möchte ich darauf aufmerksam machen, wie alles mit einander zusammenhängt: Die Stadt Frankfurt hat eine Hebesatzempfehlung von 854 Prozent erhalten. Diese liegt somit über 100 Prozentpunkte höher als unsere Empfehlung. Hieran wird ebenfalls der Systembruch bei der Grundsteuer deutlich: Die Siedlungsstruktur in Frankfurt ist eine ganz andere als bei uns im ländlichen Raum. Deshalb soll Frankfurt um über 300 Prozentpunkte erhöhen und wir um knapp 200 Prozentpunkte senken. Mit einem Hebesatz von 854 Prozent gilt die Stadt Frankfurt, die das gesamte Mehraufkommen an Gewerbesteuer im Land Hessen 2024 zu verzeichnen hatte, als finanzschwächer als wir und profitiert aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Ich hoffe es wird deshalb deutlich, dass eine Vergleichbarkeit von Kommunen anhand ihrer Hebesätze unmöglich geworden ist.
Letztlich wissen wir noch nicht einmal, wie viel Geld wir durch die Grundsteuer tatsächlich einnehmen werden. Wir haben keine Information darüber, wie viele Widerspruchsverfahren gegen den Messbetrag beim Finanzamt laufen; wir als Gemeinde haben bspw. selbst Widerspruch eingereicht. Alleine die gemeindlichen Liegenschaften, die sich ja kostenneutral auswirken, da wir die Steuer an uns selbst zahlen, verzerren ebenfalls die Rechnung für einen aufkommensneutralen Hebesatz. Es kann sich somit noch einiges verändern und am Ende stehen wir doch mit geringeren Einnahmen dar, als wir kalkuliert haben. Erst wenn die ersten Zahlungen im Februar eintreffen, haben wir Gewissheit und wenn sich herausstellen sollte, dass wir im laufenden Jahr erhöhen müssen, nachdem wir gesenkt haben, verlieren wir Vertrauen in die Politik.
Sie verstehen hoffentlich, weshalb sich der Gemeindevorstand nicht der Empfehlung des Landes angeschlossen hat, aber warum nimmt man keinen Betrag dazwischen. Unsere Antwort darauf ist: Weil er nicht erklärbar ist, sondern geraten. Wenn man bspw. auf 900 Prozent gehen würde, dann stellt sich doch automatisch die Frage, warum denn nicht 850 Prozent? Damit Politik vertrauenswürdig ist, müssen die Entscheidungen ordentlich und transparent begründet werden. Bei den ganzen Unwägbarkeiten ist es begründbar, bei einem Hebesatz von 950 Prozent zu bleiben
Lassen Sie mich abschließend noch genauer auf die Grundsteuer A eingehen. Die Grundsteuer A fällt auf landwirtschaftliche Flächen an und hieran wird der Systembruch besonders deutlich: Die Wohngebäude auf Bauernhöfen wurden vorher gemeinsam mit der Grundsteuer A abgerechnet, aber jetzt wurden sie der Grundsteuer B zugeordnet. Wenn ich somit die Grundsteuer A aufkommensneutral berechnen möchte, dann müsste ich diesen Effekt rausrechnen oder ich würde die landwirtschaftlichen Wohngebäude doppelt besteuern: Einmal würde man darauf Grundsteuer B erheben und dann würde man das Wohngebäude auf den Acker umrechnen und über die Grundsteuer A abrechnen.
Sie merken somit, dass ich den Begriff Systembruch nicht umsonst genutzt habe. In dieser Gemengelage empfiehlt der Gemeindevorstand, den Hebesatz bei 950 Prozent für die Grundsteuer A und B zu belassen.